Reisebeschränkungen

Zu den Allgemeinen Menschenrechten gehört die Reisefreiheit. Sie besagt, dass jeder Mensch das eigene Land verlassen und auch wieder betreten darf. Das Recht auf Reisefreiheit gab es in der Verfassung der DDR nicht. Schon wer eine Reise nach Westdeutschland plante, machte sich verdächtig. Es wurde befürchtet, dass die Person sich im Ausland kritisch über die DDR äußern könnte oder sogar nicht mehr zurückkehrte.

In den 1950er-Jahren flohen noch Zehntausende DDR-Bürger*innen in die BRD. Nach dem Bau der Mauer 1961 war dies nicht mehr möglich. Versuchte man ohne staatliche Genehmigung über die Grenze zu gelangen, beging man eine Straftat, die als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ bezeichnet wurde. Wer unbedingt in den Westen reisen wollte, musste einen Ausreiseantrag stellen, der aber nur in wenigen, begründeten Fällen genehmigt wurde. Wichtige war, dass man als ideologisch zuverlässig galt, d. h. voll und ganz hinter der Politik der SED stand.

Quellen: https://www.demokratie-statt-diktatur.de/stasi-und-die-menschenrechte/reisefreiheit/#c16418 ; https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148609/reisefreiheit


» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"