Zu den Allgemeinen Menschenrechten gehört die
Reisefreiheit. Sie besagt, dass jeder Mensch das eigene Land verlassen und auch
wieder betreten darf. Das Recht auf Reisefreiheit gab es in der Verfassung der
DDR nicht. Schon wer eine Reise nach Westdeutschland plante, machte sich
verdächtig. Es wurde befürchtet, dass die Person sich im Ausland kritisch über
die DDR äußern könnte oder sogar nicht mehr zurückkehrte.
In den 1950er-Jahren flohen noch Zehntausende
DDR-Bürger*innen in die BRD. Nach dem Bau der Mauer 1961 war dies nicht mehr
möglich. Versuchte man ohne staatliche Genehmigung über die Grenze zu gelangen,
beging man eine Straftat, die als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ bezeichnet
wurde. Wer unbedingt in den Westen reisen wollte, musste einen Ausreiseantrag
stellen, der aber nur in wenigen, begründeten Fällen genehmigt wurde. Wichtige
war, dass man als ideologisch zuverlässig galt, d. h. voll und ganz hinter
der Politik der SED stand.