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A

Ausreiseantrag

Antrag auf ständige Ausreise aus der DDR. DDR-Bürger*innen konnten nur mit staatlicher Genehmigung dauerhaft ins westliche Ausland ausreisen. Ab Mitte der 1970er-Jahre beriefen sich Ausreiseantragsteller*innen vor allem auf das Recht auf Freizügigkeit – das Grundrecht, sich frei den Wohn- und Aufenthaltsort suchen zu dürfen.  Die SED-Führung reagierte darauf mit harten Maßnahmen wie dem Entzug des Arbeitsplatzes oder der Kriminalisierung der Ausreiseantragsteller*innen als "Asoziale" oder "Staatsfeinde". Von besonderer Härte waren die Überwachung der Antragsteller*innen durch die Staatssicherheit sowie Geld- oder Haftstrafen.

 

Quelle: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148357/ausreiseantrag

Weitere Informationen: https://www.zeitklicks.de/ddr/politik/die-wende/ausreisewelle/



B

Bausoldat

Ein Bausoldat, oder auch Spatensoldat, war ein Angehöriger der Nationalen Volksarmee der DDR, der den Dienst an der Waffe verweigerte.

Bis 1964 war dies allerdings nicht möglich. Es drohten Haftstrafen. Da viele, vor allem religiöse Soldaten, nicht in den bewaffneten Kriegsdienst wollten, verlangte die Kirche eine Alternative. Der Dienstgrad des „Bausoldaten“ wurde geschaffen. Zu erkennen war er am Bild eines Spatens auf der Schulter. Den Antrag, ein Bausoldat zu werden, konnte jeder stellen. Religiöse Gründe wurden dabei anerkannt. Wenn man aber keine Waffe tragen wollte, weil das mit dem eigenen Gewissen nicht zu vereinbaren war, wurde das nicht immer anerkannt. Eingesetzt wurde man als Bausoldat in erster Linie im Bauwesen, aber auch in anderen Bereichen (Gärtner, Krankenpfleger etc.).

Wer Bausoldat wurde, musste aber mit Nachteilen rechnen. Man durfte zum Beispiel nicht studieren. Allgemein wurde oft die Ausbildung oder Karriere behindert. Deshalb entschieden sich nur Wenige für diesen Weg.

Erst 1990, nach dem Ende der DDR, wurde dann der Zivildienst eingeführt, für Wehrdienstpflichtige, die keine Waffe tragen wollten. 2011 wurde dann die Wehrdienstpflicht ausgesetzt.

Quellen: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148291/bausoldaten , https://www.zeitklicks.de/zeitstrahl/1964/wehrdienst-ohne-waffe-bausoldat

weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bausoldat , https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/bausoldaten-kriegsdienstverweigerung-ddr



Besuche im Westen

Seit 1972 konnten DDR-Büger*innen in „dringenden Familienangelegenheiten“ einen Antrag für eine Reise nach Westberlin oder Westdeutschland stellen. Man durfte aber höchstens 65 Jahre alt sein. Zu diesen „dringenden Familienangelegenheiten“ zählten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Sterbefälle. Besuchen durfte man nur westdeutsche Verwandte ersten Grades. Ab 1973 durfte der Anlass auch eine silberne und goldene Hochzeit sein, ab 1982 dann auch Konfirmationen, Kommunionen und runde Geburtstage (ab dem 60.).

Nachdem 1987 rund 3.000 Menschen den Besuch zur Flucht nutzten, wurde die Reiseregelung eingeschränkt, was aber nicht lange anhielt.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/weg-nur-wie/als-besucher-in-den-westen/



Blockparteien

Blockparteien waren Parteien in der DDR, die neben der Hauptpartei SED existierten. Sie hatten aber keine Macht und waren auch keine Wahlkonkurrenz zur herrschenden SED. Sie waren mit der Hauptpartei zu einem Block zusammengefasst.

In der DDR war die Hauptpartei die SED, die im April 1946 gegründet wurde. Vorher gab es den „antifaschistisch-demokratischen Block“, der aus 4 Parteien bestand: KPD, SPD, CDU und LDPD. Das waren die Blockparteien. 1948 traten noch die DBD und die NDPD bei.

Durch die Blockparteien wurde verschleiert, dass die SED die eigentliche alleinherrschende Partei war. Die anderen Parteien konnten deren Entscheidungen nur zustimmen. Wer Widerstand ausübte, wurde verhaftet.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/das-politische-system/parteien-in-der-ddr/



C

Christenlehre

Die Christenlehre in der DDR war der Religionsunterricht für Schüler*innen der 1. bis 6. Klasse, der in der Kirche abgehalten wurde. Der Religionsunterricht an den Schulen wurde Ende der 1950er-Jahre unmöglich gemacht. Die Alternative zum Religionsunterricht an Schulen war die Christenlehre, die aber nur in den Kirchgemeinden selbst durchgeführt werden durfte. Allerdings führte die Teilnahme an der Christenlehre zur Benachteiligung in der Gesellschaft. Anfänglich wurden die Christen offen bekämpft. Bis zum Ende der DDR wurden sie nicht zum Abitur und Studium zugelassen.

Die Christenlehre bot und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen jungen Christ*innen zu treffen und sich über den Glauben auszutauschen. Nach der Christenlehre folgt die Vorbereitung auf die Konfirmation (auch zu DDR-Zeiten).

Quellen: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148368/christenlehre-in-der-ddr , https://kirche-dresden.de/christenlehre/



D

DDR

Deutsche Demokratische Republik. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 gab es zwei deutsche Staaten, die DDR und die BRD (Bundesrepublik Deutschland). Die DDR wurde am 7. Oktober 1949 gegründet und von der Sowjetunion, eine der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, kontrolliert. Zum Gebiet der DDR gehörten die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Ost-Berlin. Sie wurden 1952 aufgelöst. Die DDR war eine Diktatur und wurde von der SED regiert.

Da jedes Jahr zehntausende Menschen nach Westdeutschland ziehen wollten, machte man die Grenze dahin mit Zäunen, Stacheldraht und Mauern dicht. Die bekannteste Grenze ist die Berliner Mauer, die 1961 gebaut wurde. Wer ohne Ausreisegenehmigung das Land verlassen wollte, wurde bestraft.

Aufgrund der vielen Einschränkungen durch die Diktatur über vier Jahrzehnte begannen die Menschen friedlich zu demonstrieren. Das hatte schließlich Erfolg. Am 9. November 1989 wurden die Grenzen wieder geöffnet und die beiden Teile Deutschlands wiedervereinigt. Man sagt auch, „Die Mauer ist gefallen!“

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/298915/deutsche-demokratische-republik/

Weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik



Demonstrationen in der DDR

Die ersten großen Demonstrationen in der DDR fanden um den 17. Juni 1953 herum statt. Die Bevölkerung demonstrierte gegen die SED-Führung und ihre politischen Maßnahmen. Man war mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Situation unzufrieden. Obwohl der Aufstand von Seiten der Bevölkerung friedlich verlief, wurde er durch die Volkspolizei brutal bekämpft. Die ehemalige Besatzungsmacht Sowjetunion ließ sogar Panzer in Berlin einfahren, um die Demonstrant*innen zu bekämpfen. Die DDR-Regierung war aus Angst sogar einige Tage geflohen. 

Es starben ca. 50 Menschen, rund 15.000 wurden festgenommen. Danach fanden in der DDR für mehrere Jahrzehnte keine Proteste und Demonstrationen mehr statt.

Erst im Herbst 1989 demonstrierten wieder überall in der DDR Menschen gegen die SED-Führung und für die Interessen der Bürger*innen. Am bekanntesten sind die „Montagsdemonstrationen“ mit dem Slogan „Wir sind das Volk!“. Am 11. September 1989 fand in Leipzig eine denkwürdige Demonstration statt. Die Sicherheitskräfte gingen hier sehr brutal gegen die oft noch jungen Demonstrant*innen vor. Diese wurden verprügelt und verhaftet. Daraufhin gab es landesweit weitere offene Proteste. Eine weitere große Demonstration fand am 4. November 1989 auf dem Alexanderplatz in Berlin statt. Von da an wurden auch in kleineren Orten Protestaktionen organisiert.

Die landesweiten Demonstrationen hatten einen großen Anteil am Umbruch in der DDR und an der Öffnung der Mauer.

Quellen: https://www.jugendopposition.de/themen/herbst89/145399/demonstrationen-in-der-ganzen-ddr , https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/17-juni-1953-volksaufstand.html



Diktatur

Eine Diktatur ist eine Staatsform, bei der nur eine Person oder eine Partei herrscht.

Hier gibt es keine Gewaltenteilung. Diese einzelne Person oder Partei hat die absolute Macht über. Es gibt auch keine freien und geheimen Wahlen. Das Volk kann den oder die Herrschenden nicht abwählen. Wer sich gegen diese Person oder Partei stellt, wird oft bestraft.

In der DDR war diese eine Partei, die über alles herrschte, die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschland).

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249843/diktatur/    



E

Einheitsliste (Wahlen allg.)

Alle vier Jahre (ab 1972 alle fünf Jahre) fanden in der DDR die Wahlen zum Parlament, das Volkskammer genannt wurde, statt. In der Volkskammer waren so genannte Fraktionen vertreten. Das waren sowohl Parteien, als auch Massenorganisationen. Diese Fraktionen bildeten einen Block mit der SED. Alle standen auf der Einheitsliste, über die abgestimmt werden konnte. Es gab also keine Opposition zur herrschenden Partei. Bei der Wahl konnte man nur über Ja oder Nein für die gesamte Liste ankreuzen oder einzelne Kandidaten streichen.

Laut der Verfassung der DDR waren die Wahlen frei und geheim. Das stimmte so aber nicht. Es stand schon von Anfang an fest, dass die SED an der Macht bleibt. Die Menschen konnten nicht frei entscheiden, wen sie wählen wollten oder wer sich zur Wahl stellen sollte.

Die Wahlen waren auch nicht geheim, denn es wurde negativ registriert, wenn man eine Wahlkabine nutzte. Eigentlich wurde erwartet, dass man sich seiner Stimme enthält und den Zettel einfach nur faltet und in die Wahlurne gibt.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/das-politische-system/wahlen-in-der-ddr/

Weitere Informationen: https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/plakat-stimmzettel-mecklenburg-deutscher-volkskongress.html



Erweiterte Oberschule (EOS)

In der EOS konnte man das Abitur machen oder die dreijährige „Berufsausbildung mit Abitur“. Dann hatte man am Ende neben dem Abitur auch einen Facharbeiterabschluss.

Wer sich für die EOS bewerben wollte, musste in der vorhergehenden Schule, der POS (Polytechnische Oberschule), einen Abschluss von 1,7 oder besser haben. Doch es war nicht leicht, einen der wenigen Plätze zu bekommen. Bevorzugt wurden diejenigen, die bei der FDJ und in Pionierorganisationen aktiv waren. Auch die Jugendweihe war eine Voraussetzung. Von Vorteil war auch, wenn man als Berufswunsch Lehrer oder Offizier angab, oder sich sogar für einen dreijährigen Wehrdienst verpflichtete. Vom Besuch der EOS ausgeschlossen waren meist überzeugte Christen, Pazifisten und Kinder, deren Eltern als unangepasst aufgefallen waren, einen Ausreiseantrag aus der DDR gestellt hatten oder der Opposition angehörten.

Quellen: https://www.wendewundergeschichte.de/Schule/Erweiterte-Oberschule/ , https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Oberschule

weitere Infos: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148537/erweiterte-oberschule-eos 

 




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