Reservistendienst

Als Reservist galt in der DDR jeder wehrpflichtige Mann bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, egal ob er bereits gedient hatte oder nicht. Außerdem zählten auch Offiziere bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als Reservisten. Sie bildeten die Reserve der Nationalen Volksarmee, d. h., sie mussten im Falle eines Krieges mit in den Kampf ziehen.

Festgelegt wurde diese Regelung 1962 im Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht.

Wer als untauglich ausgemustert wurde oder vom Wehrdienst ausgeschlossen wurde, galt nicht als Reservist.

Es gab den sogenannten Reservistenwehrdienst. Dabei wurden Reservisten zur Ausbildung oder Übung einberufen. Dafür mussten sie von der Arbeit freigestellt werden und es durften ihnen keine Nachteile entstehen.

Quelle: http://www.documentarchiv.de/ddr/1962/nva-reservistenordnung_ao.html


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