Als Reservist galt in der DDR jeder wehrpflichtige Mann
bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, egal ob er bereits gedient hatte oder
nicht. Außerdem zählten auch Offiziere bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als
Reservisten. Sie bildeten die Reserve der Nationalen Volksarmee, d. h.,
sie mussten im Falle eines Krieges mit in den Kampf ziehen.
Festgelegt wurde diese Regelung 1962 im Gesetz über die
allgemeine Wehrpflicht.
Wer als untauglich ausgemustert wurde oder vom Wehrdienst
ausgeschlossen wurde, galt nicht als Reservist.
Es gab den sogenannten Reservistenwehrdienst. Dabei wurden
Reservisten zur Ausbildung oder Übung einberufen. Dafür mussten sie von der
Arbeit freigestellt werden und es durften ihnen keine Nachteile entstehen.