Sämtliche
Medienerzeugnisse in der DDR, ob Publikationen wie Zeitungen oder Bücher,
Radio- oder Fernsehsendungen, wurden vom Staat kontrolliert. Das nennt man
Zensur. Bis 1949 stand in der Verfassung der DDR, dass keine Zensur stattfinde.
Dieser Artikel wurde aber 1969 gestrichen.
Die
Zensur wurde von staatlichen und regionalen Behörden und vom Ministerium für
der Staatssicherheit durchgeführt. Es wurden sogar Gesetze geschaffen, um
unerwünschte Äußerungen bestrafen zu können.
Die
Massenmedien wurden von der Abteilung Agitation (Stasi) gelenkt. Agitation
bedeutet Beeinflussung von anderen. Von dieser Abteilung wurde alles
vorgegeben, was in Zeitungen, Radio und Fernsehen berichtet wurde.
Ab
Dezember 1952 gab es die tägliche Nachrichtensendung „Aktuelle Kamera“, die
verkündete, was die Staatsführung vorgab und die SED-Politik stets als richtig
und erfolgreich bewertete. Kritik an den politischen Entscheidungen war
hingegen nicht zu hören oder zu lesen. Es wurde nichts über Probleme bei der
Versorgung bspw. mit Lebensmittel, in der Wirtschaft usw. gemeldet. Also
nichts, was dem Ansehen des Staates geschadet hätte, sondern nur das, was den
Interessen der Herrschenden genutzt hat. Eine politische Opposition war nicht
erlaubt.
Die
Zensur geriet aber unter anderem an ihre Grenzen, weil viele DDR-Bürger*innen
Radio- und später TV-Sendungen aus der BRD empfangen konnten und dort natürlich
andere Dinge hörten und sahen, als in der DDR. Sie konnten sich so auch aus
einer anderen Perspektiven ein Urteil über das Weltgeschehen bilden.