Volkseigener Betrieb

Als volkseigener Betrieb (VEB) wurden staatliche oder verstaatlichte Betriebe in der DDR bezeichnet. Bereits nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der Sowjetischen Besatzungszone und später auch in der DDR viele private Betriebe enteignet und verstaatlicht, also dem Besitzer weggenommen und dem Staat übertragen. Die Grundlage bildete die Vorstellung des Kommunismus, dass ein Betrieb nicht einer Privatperson gehören sollte, sondern allen, also auch den Arbeiter*innen, die darin arbeiten.

Oft wurden mehrere VEB zu einem Kombinat zusammengefasst.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/wirtschaft/veb-volkseigener-betrieb


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