Als
volkseigener Betrieb (VEB) wurden staatliche oder verstaatlichte Betriebe in
der DDR bezeichnet. Bereits nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der
Sowjetischen Besatzungszone und später auch in der DDR viele private Betriebe
enteignet und verstaatlicht, also dem Besitzer weggenommen und dem Staat
übertragen. Die Grundlage bildete die Vorstellung des Kommunismus, dass ein Betrieb
nicht einer Privatperson gehören sollte, sondern allen, also auch den
Arbeiter*innen, die darin arbeiten.
Oft
wurden mehrere VEB zu einem Kombinat zusammengefasst.