Die
Bezeichnung für die Armee in der DDR war NVA – Nationale Volksarmee. Diese
wurde offiziell am 1. März 1956 gegründet. Ab 1962 gab es eine
Wehrdienstpflicht. Der Grundwehrdienst betrug 18 Monate. Wer nicht zur Waffe
greifen wollte, konnte ab 1964 zu den Bausoldaten gehen. Diese wurden auf Druck
der Kirchen gegründet. Eine Verweigerung des Militärdienstes war in der DDR
nicht möglich.
Die
SED-Führung übte direkte Kontrolle auf die NVA aus. Fast alle NVA-Mitglieder,
die einen hohen Rang hatten, waren Parteiangehörige.
Die
NVA rekrutierte ständig neue Mitglieder. Auch an den Schulen legte man den
älteren Schülern nahe, sich nach dem Grundwehrdienst noch weiter zu
verpflichten. Wer an die Erweiterte Oberschule (Gymnasium) gehen wollte, musste
sich für einen dreijährigen Wehrdienst verpflichten.