Wehrdienst/Armee

Die Bezeichnung für die Armee in der DDR war NVA – Nationale Volksarmee. Diese wurde offiziell am 1. März 1956 gegründet. Ab 1962 gab es eine Wehrdienstpflicht. Der Grundwehrdienst betrug 18 Monate. Wer nicht zur Waffe greifen wollte, konnte ab 1964 zu den Bausoldaten gehen. Diese wurden auf Druck der Kirchen gegründet. Eine Verweigerung des Militärdienstes war in der DDR nicht möglich.

Die SED-Führung übte direkte Kontrolle auf die NVA aus. Fast alle NVA-Mitglieder, die einen hohen Rang hatten, waren Parteiangehörige.

Die NVA rekrutierte ständig neue Mitglieder. Auch an den Schulen legte man den älteren Schülern nahe, sich nach dem Grundwehrdienst noch weiter zu verpflichten. Wer an die Erweiterte Oberschule (Gymnasium) gehen wollte, musste sich für einen dreijährigen Wehrdienst verpflichten.

1990 wurde die NVA aufgelöst.

Quellen: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148302/nationale-volksarmee-nva ; https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-nva-ddr-100.html


» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"