Als
Zivilcourage bezeichnet man den Mut eines Einzelnen, sich für eine Person oder
eine Sache einzusetzen, auch wenn es für einen selbst unbequem werden kann.
In
der DDR galt es als Zivilcourage, wenn man „Nein!“ sagte zu Spitzeltätigkeiten
und dazu,
die Kolleg*innen, Nachbar*innen, Freund*innen oder gar die eigene Familie
auszuspionieren. Wer sich verweigerte, musste mit harten Strafen oder Gefängnis
rechnen. Einige hatten aber auch Glück und wurden nicht bestraft.