Ausreiseantrag

Antrag auf ständige Ausreise aus der DDR. DDR-Bürger*innen konnten nur mit staatlicher Genehmigung dauerhaft ins westliche Ausland ausreisen. Ab Mitte der 1970er-Jahre beriefen sich Ausreiseantragsteller*innen vor allem auf das Recht auf Freizügigkeit – das Grundrecht, sich frei den Wohn- und Aufenthaltsort suchen zu dürfen.  Die SED-Führung reagierte darauf mit harten Maßnahmen wie dem Entzug des Arbeitsplatzes oder der Kriminalisierung der Ausreiseantragsteller*innen als "Asoziale" oder "Staatsfeinde". Von besonderer Härte waren die Überwachung der Antragsteller*innen durch die Staatssicherheit sowie Geld- oder Haftstrafen.

 

Quelle: https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148357/ausreiseantrag

Weitere Informationen: https://www.zeitklicks.de/ddr/politik/die-wende/ausreisewelle/


» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"