Seit 1972 konnten DDR-Büger*innen
in „dringenden Familienangelegenheiten“ einen Antrag für eine Reise nach
Westberlin oder Westdeutschland stellen. Man durfte aber höchstens 65 Jahre alt
sein. Zu diesen „dringenden Familienangelegenheiten“ zählten Geburten,
Eheschließungen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Sterbefälle. Besuchen
durfte man nur westdeutsche Verwandte ersten Grades. Ab 1973 durfte der Anlass
auch eine silberne und goldene Hochzeit sein, ab 1982 dann auch Konfirmationen,
Kommunionen und runde Geburtstage (ab dem 60.).
Nachdem 1987 rund 3.000 Menschen
den Besuch zur Flucht nutzten, wurde die Reiseregelung eingeschränkt, was aber
nicht lange anhielt.