Besuche im Westen

Seit 1972 konnten DDR-Büger*innen in „dringenden Familienangelegenheiten“ einen Antrag für eine Reise nach Westberlin oder Westdeutschland stellen. Man durfte aber höchstens 65 Jahre alt sein. Zu diesen „dringenden Familienangelegenheiten“ zählten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Sterbefälle. Besuchen durfte man nur westdeutsche Verwandte ersten Grades. Ab 1973 durfte der Anlass auch eine silberne und goldene Hochzeit sein, ab 1982 dann auch Konfirmationen, Kommunionen und runde Geburtstage (ab dem 60.).

Nachdem 1987 rund 3.000 Menschen den Besuch zur Flucht nutzten, wurde die Reiseregelung eingeschränkt, was aber nicht lange anhielt.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/weg-nur-wie/als-besucher-in-den-westen/


» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"