Einheitsliste (Wahlen allg.)

Alle vier Jahre (ab 1972 alle fünf Jahre) fanden in der DDR die Wahlen zum Parlament, das Volkskammer genannt wurde, statt. In der Volkskammer waren so genannte Fraktionen vertreten. Das waren sowohl Parteien, als auch Massenorganisationen. Diese Fraktionen bildeten einen Block mit der SED. Alle standen auf der Einheitsliste, über die abgestimmt werden konnte. Es gab also keine Opposition zur herrschenden Partei. Bei der Wahl konnte man nur über Ja oder Nein für die gesamte Liste ankreuzen oder einzelne Kandidaten streichen.

Laut der Verfassung der DDR waren die Wahlen frei und geheim. Das stimmte so aber nicht. Es stand schon von Anfang an fest, dass die SED an der Macht bleibt. Die Menschen konnten nicht frei entscheiden, wen sie wählen wollten oder wer sich zur Wahl stellen sollte.

Die Wahlen waren auch nicht geheim, denn es wurde negativ registriert, wenn man eine Wahlkabine nutzte. Eigentlich wurde erwartet, dass man sich seiner Stimme enthält und den Zettel einfach nur faltet und in die Wahlurne gibt.

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/das-system/das-politische-system/wahlen-in-der-ddr/

Weitere Informationen: https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/plakat-stimmzettel-mecklenburg-deutscher-volkskongress.html


» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"