Alle vier Jahre (ab 1972 alle fünf
Jahre) fanden in der DDR die Wahlen zum Parlament, das Volkskammer genannt
wurde, statt. In der Volkskammer waren so genannte Fraktionen vertreten. Das
waren sowohl Parteien, als auch Massenorganisationen. Diese Fraktionen bildeten
einen Block mit der SED. Alle standen auf der Einheitsliste, über die
abgestimmt werden konnte. Es gab also keine Opposition zur herrschenden Partei.
Bei der Wahl konnte man nur über Ja oder Nein für die gesamte Liste ankreuzen
oder einzelne Kandidaten streichen.
Laut der Verfassung der DDR waren
die Wahlen frei und geheim. Das stimmte so aber nicht. Es stand schon von
Anfang an fest, dass die SED an der Macht bleibt. Die Menschen konnten nicht
frei entscheiden, wen sie wählen wollten oder wer sich zur Wahl stellen sollte.
Die Wahlen waren auch nicht geheim,
denn es wurde negativ registriert, wenn man eine Wahlkabine nutzte. Eigentlich
wurde erwartet, dass man sich seiner Stimme enthält und den Zettel einfach nur
faltet und in die Wahlurne gibt.