Da die evangelischen Kirchen in der
DDR nicht mehr dem gesamtdeutschen Kirchenbund der Evangelischen Kirchen in
Deutschland (EKD) angehören durften, wurde 1969 der Bund der Evangelischen
Kirchen in der DDR (BEK oder kurz Bund) gegründet. Das war ein Zusammenschluss
der 8 evangelischen Landeskirchen. 1970 kam noch die Herrnhuter Brüdergemeinde
dazu. Die Kirchen blieben rechtlich selbständig. Geleitet wurde der Bund von
der Bundessynode. Das ist ein kirchliches Parlament. Außerdem fanden regelmäßig
Konferenzen der Kirchenleitungen statt, an denen Mitglieder der einzelnen
Landeskirchen teilnahmen.