Glaubensfreiheit DDR

Glaubensfreiheit bedeutet, dass man das Recht hat, einer Religion anzugehören und diesen Glauben auszuüben.

Offiziell gab es in der DDR Glaubensfreiheit, doch das Verhältnis zwischen den Kirchen und Glaubensgemeindschaften und dem Staat war schwierig. Privat durfte man glauben, was man wollte. Es musste aber politisch unverdächtig sein. Sobald sich Christ*innen vernetzten und sich gegen die SED-Politik aussprachen, verstand das die Staatsführung als unerlaubte Kritik oder Angriff. Deshalb hatten es Christ*innen in der DDR in vielen Bereichen schwer. Die christlichen Kirchen und der Staat hatten zwar beschlossen, dass die Kirchen als Institutionen unabhängig sein dürfen.

Das sah in der Realität aber oft anders aus. Christ*innen wurden teilweise verfolgt, wurden überwacht und wurden in ihrer Ausbildung und Karriere behindert. Wer konfirmiert war, durfte zum Beispiel nicht an die Erweiterte Oberschule gehen, wo man das Abitur ablegte. Damit konnte man dann auch nicht an einer staatlichen Hochschule studieren.

Quelle: https://www.wendewundergeschichte.de/Kirche/Religionsfreiheit/

Weitere Informationen: https://d-d-r.de/ddr-bevoelkerung-religionen.html , https://www.demokratie-statt-diktatur.de/stasi-und-die-menschenrechte/gewissensfreiheit/#c16883 , Interview mit Andreas Stegmann: Glaubensfreiheit in der DDR

» Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"