Glaubensfreiheit bedeutet, dass man
das Recht hat, einer Religion anzugehören und diesen Glauben auszuüben.
Offiziell gab es in der DDR Glaubensfreiheit, doch das Verhältnis zwischen den
Kirchen und Glaubensgemeindschaften und dem Staat war schwierig. Privat durfte
man glauben, was man wollte. Es musste aber politisch unverdächtig sein. Sobald
sich Christ*innen vernetzten und sich gegen die SED-Politik aussprachen,
verstand das die Staatsführung als unerlaubte Kritik oder Angriff. Deshalb
hatten es Christ*innen in der DDR in vielen Bereichen schwer. Die christlichen
Kirchen und der Staat hatten zwar beschlossen, dass die Kirchen als
Institutionen unabhängig sein dürfen.
Das sah in der Realität aber oft anders
aus. Christ*innen wurden teilweise verfolgt, wurden überwacht und wurden in
ihrer Ausbildung und Karriere behindert. Wer konfirmiert war, durfte zum
Beispiel nicht an die Erweiterte Oberschule gehen, wo man das Abitur ablegte.
Damit konnte man dann auch nicht an einer staatlichen Hochschule studieren.