Die Kirchenpolitik der SED wandelte
sich im Laufe der DDR-Zeit immer wieder.
Laut der Verfassung der DDR von
1949 waren Kirchen und die Religionsausübung für die Gläubigen erlaubt. Die
Christlichen Kirchen blieben eigenständige Organisationen und wurden nicht vom
Staat organisiert. Grundsätzlich aber lehnte die SED-Führung Religionen ab. Die
Gründe hierfür sind zum einen, dass der Kommunismus, also die Ideologie der
DDR, lehrt, dass es keinen Gott gibt. Zum anderen lag es auch daran, dass die
Kirche ein Mitspracherecht bei gesellschaftlichen Fragen forderte.
In den 1950er-Jahren war es sehr
schwierig für die Christlichen Kirchen in der DDR. Sie wurde in ihrer
Verwaltung eingeschränkt, die Kirchensteuern wurden gestrichen. Und die
Kirchengemeinden, die Kontakt in den Westen hielten, gerieten unter
Spionagevorwurf. Es kam zu einer regelrechten Christenverfolgung, da man Kritik
und Widerstand aus den Reihen der Christen befürchtete: Pfarrer*innen kamen ins
Gefängnis. Junge Christ*innen wurden gedrängt, sich der staatlichen
Jugendorganisation FDJ anzuschließen. Wer nicht von seinem Glauben abrückte,
musste mit Nachteilen in Schule und Beruf rechnen. Viele Christ*innen flohen in
den Westen.
In den 1960er-Jahren änderte sich
Situation der Kirchen. Es kam zu einem scheinbar friedlichen Nebeneinander.
Durch den Bau der Mauer 1961 fühlte sich die SED in ihrer Position und Macht gesichert.
Dadurch kam es auch zu weniger Konflikten mit den Kirchen.
In den 1970er-Jahren versuchte sich
die Evangelische Kirche sogar gegenüber dem Sozialismus zu öffnen. Man strebte
eine Partnerschaft zwischen Kirche und Staat an.
Dieser scheinbare Frieden änderte
sich in den 1980er-Jahren wieder. Die Kirche wurde nun zum Schutzraum der
Opposition und Ausreisewilligen. Das heißt, dass sich in den Gemeinden nun
viele Menschen versammelten, die gegen die Staatsführung waren. Es kam wieder
zu mehr Konflikten und zu Gewaltaktionen von Seiten der Polizei und der
Staatssicherheit.