Glossar zur Thematik "Christlich-Sein in der DDR"
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ReisebeschränkungenZu den Allgemeinen Menschenrechten gehört die Reisefreiheit. Sie besagt, dass jeder Mensch das eigene Land verlassen und auch wieder betreten darf. Das Recht auf Reisefreiheit gab es in der Verfassung der DDR nicht. Schon wer eine Reise nach Westdeutschland plante, machte sich verdächtig. Es wurde befürchtet, dass die Person sich im Ausland kritisch über die DDR äußern könnte oder sogar nicht mehr zurückkehrte. In den 1950er-Jahren flohen noch Zehntausende DDR-Bürger*innen in die BRD. Nach dem Bau der Mauer 1961 war dies nicht mehr möglich. Versuchte man ohne staatliche Genehmigung über die Grenze zu gelangen, beging man eine Straftat, die als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ bezeichnet wurde. Wer unbedingt in den Westen reisen wollte, musste einen Ausreiseantrag stellen, der aber nur in wenigen, begründeten Fällen genehmigt wurde. Wichtige war, dass man als ideologisch zuverlässig galt, d. h. voll und ganz hinter der Politik der SED stand. Quellen: https://www.demokratie-statt-diktatur.de/stasi-und-die-menschenrechte/reisefreiheit/#c16418 ; https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148609/reisefreiheit | |
ReservistendienstAls Reservist galt in der DDR jeder wehrpflichtige Mann bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, egal ob er bereits gedient hatte oder nicht. Außerdem zählten auch Offiziere bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als Reservisten. Sie bildeten die Reserve der Nationalen Volksarmee, d. h., sie mussten im Falle eines Krieges mit in den Kampf ziehen. Festgelegt wurde diese Regelung 1962 im Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht. Wer als untauglich ausgemustert wurde oder vom Wehrdienst ausgeschlossen wurde, galt nicht als Reservist. Es gab den sogenannten Reservistenwehrdienst. Dabei wurden Reservisten zur Ausbildung oder Übung einberufen. Dafür mussten sie von der Arbeit freigestellt werden und es durften ihnen keine Nachteile entstehen. Quelle: http://www.documentarchiv.de/ddr/1962/nva-reservistenordnung_ao.html | |
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